Agrarbeihilfen & Cross Compliance

EU-weit startete 2015 mit der Neuzuteilung von Zahlungsansprüchen eine neue Förderperiode im Rahmen der GAP. Auch wurden nach der Reform neue Vorschriften zum sog. "Greening" erlassen.

Nun steht eine neue Förderperiode an und der sog. "Green-Deal" lässt zahlreiche Neuerungen, Probleme und Fehlerquellen erwarten.

Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie z.B. im Zusammenhang mit der Beantragung und dem Handel mit Zahlungsansprüchen oder bei Sanktionen.

Die Gewährung von EU-Agrarbeihilfen ist gekoppelt an die Einhaltung bestimmter Verhaltens- und Bewirtschaftungsweisen. Verstöße werden bisweilen hart sanktioniert.

Wir unterstützen, beraten und vertreten Sie kompetent rund ums Thema Cross Compliance.

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